„Insofern“ oder „weil“? Ein Beitrag zur hermeneutischen Begründung des Geltungsanspruchs der lutherischen Bekenntnisschriften.

„Die Bekenntnisschriften der lutherischen Kirche haben einen Wert, insofern sie mit der Bibel übereinstimmen.“

Diese Feststellung kann man immer mal wieder hören. Für die, denen dies nicht so geläufig ist: Die beiden Positionen in diesem Streit werden meist mit den lateinischen Worten quia – weil und quatenus – insofern ausgedrückt. Die Position des quatenus lässt sich, etwas spitz formuliert, folgendermaßen ausdrücken:

An vielen Stellen sind die Bekenntnisschriften veraltete, lediglich zeithistorisch interessante Dokumente. Sie sind an immer dann relevant, wenn sie die eigene, schon im Verwender vorhandene, Position unterstützt. Sollten sie dieser aber entgegengehen müssen sie nicht beachtet werden. Dann sind sie eben nicht schriftgemäß und bedürfen der Auslegung. Im Grunde bedeutet die Aussage, dass die Bekenntnisschriften gelten, insofern sie mit der Schrift übereinstimmen: Die Bekenntnisschriften sind lediglich ein Gesprächspartner (unter vielen) im Bezug auf den christlichen Glauben und sind in diesem Rahmen sicher nicht genauso wichtig zu nehmen, wie zum Beispiel die heutige theologische Wissenschaft. Sie sind Verständnishilfen, und zwar immer da, wo sie mit meinem Verständnis oder das Verständnis eines anderen bestätigen. Sie haben hier jedoch keine normierende Kraft.

Grundsätzlich kann man positiv festhalten: Wenn „sola scriptura“ gilt, allein die Schrift ist Regel und Richtschnur des Glaubens, dann muss alles andere durch sie relativiert werden. Wie sie alles andere bestimmt, bestimmt sie somit auch den Wert der Bekenntnisse. Norma normata eben.

Wenn im Bezug auf die quia-Ansicht jedoch der Vorwurf im Raum steht, man wolle es sich einfach machen, habe eine „Leseanleitung“ für die Schrift bzw. wolle nicht Nachdenken, sondern wolle die Wahrheit verfügbar haben, dann scheint es für manche der gangbarste Weg zu sein, die Relativierung dieser Verfügbarkeit durch die Relativierung der Bekenntnisbedeutung zu erreichen. Es gilt dann eben nur noch das, worüber ich wirklich nachgedacht habe, was ich als wahr erkannt habe. Ich entscheide aus guten Gründen kraft der Vernunft, was richtig ist und nicht einfach deshalb, weil irgendein anderer mir etwas vorgibt.

Und damit befinden wir uns mitten im Dilemma dieser Haltung: Es ist ein Irrtum der Aufklärung gewesen, von einer reinen, überzeitlichen Vernunft auszugehen, an der die Menschen Anteil haben können. Diese Sicht illustriert der Satz, „zufällige Geschichtswahrheiten können der Beweis von notwendigen Vernunftwahrheiten niemals werden“ (Lessing). Und zurecht hat dieses Denken aus wissenschaftstheoretischer und wissenschaftsgeschichtlicher Sicht Kritik erfahren.

Dazu zunächst ganz einfach: Die Vernunft, das Denken ist durch Sprache geprägt. Je nach Sprache, in der ich mich bewege, bewerte ich einen Vorgang anders. Zwar lässt sich durch Erlernen einer Fremdsprache auch ihre Weltsicht erlernen, aber zunächst ist meine Vorstellungskraft geprägt von der Sprache und den Bildern, die ich als Muttersprache erlernt habe.

Zum Zweiten: Das Denken eines Menschen ist durch die historischen Umstände geprägt. Je nach Weltbild, in dem ich aufwachse, sind meine Vorstellungswelten vorgegeben. Ebenso wenig, wie uns als Individuen ein „Denken ohne Auschwitz“ oder eine Rückkehr „hinter die Aufklärung zurück“ möglich ist, ist es uns möglich, ein Denken ohne 11.09.2001, ein Denken ohne den ersten Weltkrieg oder ein Denken ohne Banken- und Wirtschaftskrise zu haben. Unsere Vernunft, unser Denken ist also immer subjektiv geprägt und gezeichnet durch den Raum, in dem wir uns bewegen. Die Zufälligkeit der Geschichte bedingt unser Denken.

Ich kann also gar nicht unabhängig von allen Einflüssen, in reiner Vernunft über einen Gegenstand nachdenken. Das ich entscheidet nicht, weil es ist, sondern, immer aus dem Zusammenhang heraus, in den es gestellt ist – der Sprache, Geschichte und Kultur.

Da der Anspruch der Schrift und des christlichen Glaubens jedoch der einer über alle Zeiten hinaus gültigen Wahrheit der eigenen Grundaussagen ist, bedeutet für die Schriftauslegung: Es ist weder sinnvoll noch erstrebenswert, wenn der Einzelne zum Richter über das Verstehen der Schrift erhoben wird. (vgl. SmA, 3, IV: „per mutuum colloqium et consolationem fratrum“)

Wer die Erkenntnis ernst nimmt, dass es immer schon ein Vorverständnis gibt, mit dem ich mich auf die Schrift zubewege, welches ich auch nie werde völlig ablegen können, der muss sich fragen, welches Vorverständnis, welcher Sprach- und Verstehensrahmen angemessen ist, um die Schrift wahrzunehmen. Gibt es eine Instanz, die die zeitliche Gebundenheit des Individuums durchbricht?

Der Katholik antwortet hier: „Das Lehramt der Kirche.“ Der Charismatiker: „Das subjektiv erlebte Zeugnis des Geistes.“

Beide haben sie in gewisser Weise Recht. Die Kirche als Werk des Heiligen Geistes ist der Raum der Schriftauslegung. Der Magnus Consensus, das zu glauben, was immer und von allen in der Kirche geglaubt wurde, nimmt die Bedeutung der Kirche als Heilswerk Gottes ernst. Doch gilt ja, wie die Reformatoren schon feststellen mussten, dass die geistgewirkte, wahre Kirche zwar innerhalb der sichtbaren Kirche (d.h in der Institution Kirche) vorhanden ist, mit ihr aber nicht deckungsgleich ist. Das Lehramt ist also nur da Verstehensgrund, wo es als Teil und in Wirken der unsichtbaren, wahren Kirche gesprochen hat und somit diese Antwort nicht genau genug. Das subjektiv empfundene Zeugnis des Geistes wiederum fällt ohne äußere Vergleichsmöglichkeiten wieder zurück in die individuelle Zeitgebundenheit.

Mit Bezug auf diese Überlegungen kann jedoch davon gesprochen werden, dass die Bekenntnisschriften das „geistgewirkte Lehramt“ der Lutherischen Kirche sind. Sie drücken aus und fassen zusammen, was die allgemeine, apostolische Kirche glaubt und sind insofern analog zum Wort der Schrift[1]. Wer nach einem der Schrift angemessenen Verstehensgrund fragt, der wird hier fündig.

Wo bleibt da aber das sola scriptura? Es ist klar, dass die Bekenntnisschriften jeweils aus einem bestimmten Grund zu einem bestimmten Zeitpunkt entstanden sind. Sie wurden von Menschen verfasst. Es gilt für sie nicht, was für die Schrift gilt (2. Tim 3,16). Die Bekenntnisschriften sind zwar das Wörterbuch zur Sprache der Bibel. Aber wenn sich in ihnen ein Begriff findet, der aus dem Lesen des Buchs der Bibel heraus einen ganz anderen Sinn bekommen muss, so hat an dieser Stelle nicht das Buch, sondern das Wörterbuch korrigiert zu werden. Auch kann es sein, dass eine Ergänzung des Wörterbuchs notwendig wird, um Ausdrücke des Buches in einer gewandelten Sprache genauer verstehen zu können. Mit beidem wird aber nicht die grundsätzliche Notwendigkeit des Wörterbuchs bestritten. Sola scriptura bedeutet, dass die Bekenntnisschriften ergänzungsfähig sein können – die Schrift jedoch nicht, sie ist suffizient.

 

[1] „ weil sie aus Gottes Wort genommen und darinnen fest und wohl gegründet ist“ FC – Solida Declaration bezüglich der CA

 

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