Essgewohnheiten – 8) Die Abendmahlslehre in der Konkordienformel Teil 2.2: Zwei Arten des Essens des Fleisches Christi

Anmerkung: Der heutige Beitrag schließt an diesen und diesen vorausgegangenen Beitrag an, welche die Probleme, die bereits vor reichlich vierhundert Jahren in der Konkordienformel behandelt wurden und in der modernen Ökumene erfolgreich als Lösung verkauft wurden bzw. heute noch werden, benennen.

Einleitung

Der VII. Artikel der Konkordienformel versteht sich als Auslegung und Verteidigung der Confessio Augustana invariata von 1530. Er wehrt sich gegen diejenigen, die unter dem evangelisch-lutherischen Namen „wider ihr Gewissen“, also ohne der Wahrheit die Ehre zu geben, die Augsburgische Konfession gegen ihren Wortlaut und ihre Absicht, also verkehrt, deuten.

Die Verkehrung des Bekenntnisses liegt in der Behauptung, daß CA X mit der Lehre der Sakramentsschwärmer, also der Abendmahlslehre Zwinglis, Calvins, des Heidelberger Katechismus oder der Confessio Helvetica Posterior (1562), „ganz übereinstimme“.

Damit richtet sich die Konkordienformel gegen eine ähnliche Front, wie sie in der sog. Leuenberger Konkordie von 1973 wieder aufgetaucht ist.

 

II. Zweierlei Essen des Fleisches Christi.

  1. Geistliche und mündliche [Ge]nießung

Der stete Blick der Bergischen Väter auf die Heilige Schrift und die Bemühung um ihr rechtes Verständnis führt zu der exegetischen Erkenntnis, daß im Neuen Testament „zweierlei Essen des Fleisches Christi“ zu unterscheiden ist, „eines geistlich, davon Christus Joh 6 vornehmlich handelt“, und eines „mündlich oder sakramentlich“, nämlich im Heiligen Abendmahl. Außer dem leiblichen, mündlichen Essen und Trinken gehört zum Heiligen Abendmahl auch „noch ein anderes und geistliches Essen“, da Jesus mit dem Wort: „Solches tut zu meinem Gedächtnis!“ (Lk 22, 19; 1. Kor 11, 24) „den Glauben fordert“.

Der Glaube als das geistliche Essen des Leibes Christi ist ‚für alle Christen zu allen Zeiten heilsnotwendig‘, „auch außerhalb des Sakraments“. Das Sakrament des Altars aber erfordert die geistliche und die mündliche [Ge]nießung (manducatio spiritualis und manducatio oralis). Die mündliche [Ge]nießung gehört also zum Proprium des Abendmahls.

Gegenüber dem Spott, der von reformierter Seite über die Lehre von der mündlichen [Ge]nießung des Leibes und Blutes Christi im Heiligen Abendmahl ausgegossen wurde (Verdauung, Mäusefraß usw.), unterscheiden die Bergischen Väter zwei Weisen der mündlichen [Ge]nießung: Die mündliche oder sakramentale [Ge]nießung (manducatio oralis oder sacramentalis), wie Jesus sie fordert, geschieht mit dem Munde, aber nicht auf „grobe, fleischliche, kapernaitische, sondern auf übernatürliche, unbegreifliche Weise“.

Der Ausdruck „kapernaitisch“ greift auf Joh 6, 52 zurück: „Da zankten die Juden untereinander und sprachen: Wie kann dieser uns sein Fleisch zu essen geben?“ – Die Worte „übernatürlich“ und „unbegreiflich“ wahren aufgrund des biblischen Wortes das Geheimnis und das unerklärliche Wunder der sakramentlichen Vereinigung von Leib und Blut Christi mit Brot und Wein.

In dieser Lehre von der geistlichen und mündlichen [Ge]nießung wissen sich die Bergischen Väter mit der alten Kirche einig: So lehren auch „alle alten christlichen Väter“, z.B. Chrysostomus.

 

2. Würdige und unwürdige [Ge]nießung

Im Spottenüber „diese mündliche und der Unwürdigen [Ge]nießung“ tat sich besonders Calvins Nachfolger Theodor Beza hervor. So über das Heilige Abendmahl zu reden, würden sich die Bergischen Väter schämen.

Auf die Frage, welches die unwürdigen Abendmahlsgäste seien, antworten sie: „die ohne wahre Reue und Leid über ihre Sünden und ohne wahren Grund und guten Vorsatz, ihr Leben zu bessern, zu diesem Sakrament gehen“. Es geht hier nicht an, die Stärke oder Schwäche des Glaubens zu messen, denn: „die Würdigkeit steht nicht in großer oder kleiner Schwachheit oder Stärke des Glaubens, sondern im Verdienst Christi, das der kleingläubige betrübte Vater (Mk 9, 24) ebenso genießt wie Abraham, Paulus und andere, die einen freudigen, starken Glauben haben“. So sind die schwachgläubigen, über ihre Sünden betrübten Christen „die rechten würdigen Gäste“.

 

III. Die Konsekration.

  1. Nicht Menschenwort.

Die Konsekration ist nicht Menschenwort oder menschliche Leistung. Allein des allmächtigen Gottes Kraft und Christi Wort schafft die Gegenwärtigkeit des Leibes und Blutes Christi im Abendmahl.

2. Begründung

Christi Einsetzungsworte gelten überall und allezeit, wo das Heilige Abendmahl begangen wird. Da werden Christi Leib und Blut „aus Kraft dieser Worte“ wahrhaftig gegenwärtig und ausgeteilt. Das haben schon Chrysostomus und Luther gelehrt.

Zum Sakrament des Altars gehört die Segnung und die Austeilung. Die Segnung erfolgt dadurch, dass die Einsetzungsworte „öffentlich vor der Versammlung deutlich und klar gesprochen oder gesungen werden“.

Gegenüber der römischen Lehre gilt die Regel: „Wenn man die Stiftung Christi nicht hält, wie Er’s geordnet hat, ist es kein Sakrament.“ – Zum Sakrament des Altars gehört „die ganze äußerliche, sichtbare, von Christus geordnete Handlung des Abendmahls, die Konsekration, die Austeilung, und Empfangung oder mündliche [Ge]nießung des gesegneten Brots und Weins, Leibs und Blut Christi“.

3. Schutz gegen Missbrauch.

Diese Regel wird von den Sakramentsschwärmern zur Leugnung der Realpräsenz und der mündlichen [Ge]nießung missbraucht. Sie verkehren die mündliche [Ge]nießung in „den geistlichen und innerlichen Gebrauch des Glaubens“, „als wäre es den Unwürdigen kein Sakrament.“

Dagegen ist zu sagen: „Nun macht der Glaube das Sakrament nicht, sondern allein Gottes Wort und Einsetzung.“ So hat Luther die Argumente der Schwärmer „ausführlich mit Gottes Wort“ widerlegt.

Luthers Gründe gegen die Schwärmer finden sich im Großen Bekenntnis vom Heiligen Abendmahl von 1528. Dort sagt Luther vor allem, „dass Gottes Wort nicht falsch sei oder lüge“, dass Jesus Christus Gott und Mensch in einer Person ist und also schaffen kann, was  Er sagt; dass folglich „Gottes rechte Hand allenthalben ist“, und dass Gott und somit auch Christi Leib verschiedene Weisen hat, „an einem Ort zu sein“, z.B.

a) „die begreifliche, leibliche Weise“,

b) „die unbegreifliche, geistliche Weise, da Er keinen Raum nimmt“ – so wurde er von seiner Mutter Maria geboren, so fuhr er aus dem verschlossenen Grabe, so kommt er in Brot und Wein beim Abendmahl -,

c) „die himmlische, göttliche Weise, da Er in Gott eine Person ist“: „Wo Gott ist, da muss auch er sein, oder unser Glaube ist falsch“.

Eine rationale Erklärung oder innerweltliche Begründung dafür gibt es nicht: „Wie es zugehe, wissen wir nicht; es ist über Natur und Vernunft.“

4. Das Wort ‚geistlich‘.

Das von den Sakramentsschwärmern geübte Spiel mit Worten und deren willkürlicher Deutung macht eine klare Fassung des Wortes ‚geistlich‘ in unseren Gemeinden notwendig. Die FC folgt Luther auch in diesem Sprachgebrauch.

Die Sakramentierer verstehen unter diesem Wort nur „die geistliche Gemeinschaft [mit Christus], wenn die Rechtgläubigen durch den Glauben im Geist … geistliche Glieder seines Leibes werden.“ Luther und die Konkordienformel dagegen verstehen darunter „die geistliche, übernatürliche, himmlische Weise, nach der Christus im Abendmahl gegenwärtig ist“, und zwar mit seinem Leib und Blut.

Der Vorwurf, diese Res-Präsenz entspringe „kapernaitischen Gedanken von der groben, fleischlichen Gegenwärtigkeit“, wird durch diesen lutherischen Gebrauch des Wortes „geistlich“ abgewehrt.

So wird „Leib und Blut Christi im Abendmahl geistlich empfangen, gegessen und getrunken, obwohl solche [Ge]nießung mit dem Munde geschieht, die Weise aber geistlich ist“.

Diese feine Unterscheidung ist von großem Gewicht. Das Neue Testament kennt die geistliche [Ge]nießung, d.h. den Glauben, und die mündliche [Ge]nießung des Heiligen Abendmahls, während die Schwärmer nur die geistliche [Ge]nießung gelten lassen, die mündliche [Ge]nießung des Leibes und Blutes Christi aber für kapernaitisch halten. Demgegenüber zeigt Luther – und ihm folgt die Konkordienformel -, dass auch die unverzichtbare mündliche [Ge] nießung eine geistliche Weise hat. – Diese feine Unterscheidung ist dem Neuen Testament abgelauscht. Sie weist auf die Verbindung des natürlichen Leibes des Gekreuzigten mit dem verklärten Leibe des Auferstandenen in der Einen Person Jesu Christi als Gott und Mensch hin (1. Kor 15, 35-51). Der Auferstandene ist kein bloßer Geist (Lk 24, 37-39). Er isst und trinkt mit den Jüngern (Lk 24, 30). Er lässt Thomas seine Nägelmale fühlen (Joh 20, 27) und geht doch durch verschlossene Türen (Joh 20, 19.26). Im Heiligen Abendmahl greift die unsichtbare Welt Gottes in unsere Sinnenwelt ein wie bei der Jungfrauengeburt, bei Jesu Auferstehung am dritten Tage aus dem Grabe und bei der Auferstehung des Fleisches, derer wir warten.

Diese Glaube stützt sich auf Gottes Wahrheit und Allmacht.

 

Aus: Günther Schlichting, Die Abendmahlslehre der Konkordienformel (1980), In: Ders.: Der Schatz im Acker. Theologica et Ratisbonensia. Fürth 1986, S. 175-178.

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