(Semi)Pelagianismus – Ichschaffdasschonichschaffdasschon oder „Irgendwie muss es doch um mich gehen!“

Zu dem schönem Zitat von studiosus theologicus passt es gut, den ersten Eintrag in unserem Lexicon der wichtigsten Häresien folgen zu lassen, das den von der Kirche als dem Evangelium entgegengesetzt verurteilten, falschen Lehren gewidmet ist. Zum ersten also (in nicht-chronologischer Reihenfolge) Pelagianismus und Semipelagianismus. Und das nicht ohne aktuellen Grund. Am Ende dieses kleinen Artikels steht hoffentlich für viele Leser ein Aha-Effekt. Das lehrt das Christentum wirklich? Und das schon seit dem 4. Jahrhundert?I Warum hält sich diese Lehre dann in so vielen Formen bis heute so gut in der Kirche? Antwort darauf, wie so oft: die menschliche Natur, nicht die von Gott vor dem Fall als gut geschaffene, sondern die einzige, die wir kennen: die uns heute eigene.

Diese beiden Lehrmeinungen also gehen namentlich auf den Mönch Pelagius zurück, der im 4. Jhd. n. C. lebte. Sie wurden eventuell jedoch erst von seinen Nachfolgern wirklich vertreten. Der Pelagianismus geht davon aus, dass die Natur des Menschen auch nach dem Fall göttlich und der menschliche Wille entsprechend fähig sei Gutes, also Gottgefälliges, aus sich selbst heraus zu tun. Diese Lehre wurde endgültig auf dem ökumenischen Konzil von Ephesos (431) verurteilt.

Im darauf folgenden Semipelagianismus (Anfang des 5. Jhd.) kann der Mensch zwar nicht Gottes Willen tun, aber er kann sich für Gott entscheiden, er kann Gott aus sich selbst heraus lieben und an ihn glauben. Erst 100 Jahre später, auf dem Konzil von Orange, wurde er als Fehllehre verurteilt.

Was kann man nun mit diesen Informationen anfangen?

Allgemeines

Heute – z.B. in den Wikipediaartikeln zu beiden Themen – werden diese historischen Daten einer materialistischen Lesart unterzogen welche ursprünglich wohl auf Walter Bauer zurückgeht. D.h. die entscheidende Grundanschauung, nach der die Daten analysiert werden, lautet: Aus verschiedenen Gründen kann es keine eine Selbstoffenbarung Gottes (in Christus und der Schrift) geben, an der Lehren gemessen werden und als dieser entsprechend oder widersprechend gewertet werden können. Daraus folgt

  1. es handelt sich um einen rein politischen Machtkampf, der von Augustin in beiden Fällen gewonnen wird
  2. die Erbsündenlehre ist von Augustin nicht herausgearbeitet sondern erfunden worden

Selbst wenn wir jedoch – was dieser Blog nicht tut – die Schrift NICHT als Selbstoffenbarung Gottes ansehen, müssten wir sie dennoch als das für unsere hier zu beurteilenden historischen Lehrer bindendes Prinzip anerkennen, da sie von ihnen selbst als solches gesehen wird. Demnach – wenn wir, ohne gegensätzliche Beweise, zuerst stets von den besten Intentionen der Akteure ausgehen wollen – ist also die Übereinstimmung der bestätigten und verworfenen Lehren mit der Schrift ein valider Prüfstein. Auf der Seite des Augustinus, die wir zusammen mit den lutherischen Vätern und damit jeder Kirche, die sich heute noch auf sie beruft, vertreten, kann Folgendes angebracht werden:

Zum Pelagianismus: die Erbsündenlehre wird, ähnlich der Trinitätslehre, zwar in der Bibel nicht systematisch entwickelt, ist jedoch klar auffindbar (z.B. Röm 3,9-24, Ps. 14,3; Ps. 53,4).

Zum Semipelagianismus: Seine Verurteilung ist mindestens paulinisch, da wir vor dem Glauben an das Evangelium tot – also absolut handlungsunfähig, passiv und unrettbar – in unseren Sünden waren (Kol 2,13; Eph 2,1; Eph 2,5), nicht schlummernd, verwirrt oder gelähmt.

Lutherisches

Im Rahmen der an ihre Bekenntnisse gebundenen Lutherischen Kirche ist die Lage eindeutig. Auch diese verwerfen folgende Ansichten, zusammen mit den Konzilen der Alten Kirche, als nicht schriftgemäß, z.B.:

Konkordienformel: Vom der Erbsünde

3 Desgleichen verwerfen wir auch den pelagianischen Irrtum, da vorgegeben wird, daß die Natur des Menschen auch nach dem Fall unverderbt und sonderlich in geistlichen Sachen ganz gut und rein in ihren naturalibus, das ist, in ihren natürlichen Kräften, geblieben sei.

4 Item, daß die Erbsünde nur von außen ein schlechter, [ge]ringschätziger, eingesprengter Fleck oder anfliegender Makel sei, darunter die Natur ihre guten Kräfte auch in geistlichen Sachen behalten habe.

5 Item, daß im Menschen nicht gar verderbt sei menschlich Natur und Wesen, sondern der Mensch habe noch etwas Gutes an ihm [an sich], auch in geistlichen Sachen, als nämlich Frömmigkeit [*Fähigkeit], Geschicklichkeit, Tüchtigkeit oder Vermögen, in geistlichen Sachen etwas anzufangen, zu wirken oder mitzuwirken.

Konkordienformel: Vom freien Willen

2 Wir verwerfen auch der groben Pelagianer Irrtum, die gelehrt haben, daß der Mensch aus eigenen Kräften ohne die Gnade des Heiligen Geistes sich selbst zu Gott bekehren, dem Evangelio glauben, dem Gesetze Gottes mit Herzen gehorsamen und also Vergebung der Sünden und ewiges Leben verdienen könne.

3 Wir verwerfen auch der Halbpelagianer Irrtum, welche lehren, daß der Mensch aus eigenen Kräften den Anfang seiner Bekehrung machen, aber ohne die Gnade des Heiligen Geistes nicht vollbringen möge.

Fazit

Die Gefahr dieser Lehre, die auch heute in christlichen Kreisen – bewusst oder unbewusst, bei liberal oder konservativ – weit verbreitet ist, streicht das Augsburger Bekenntnis im Besonderen heraus:

Augsburger Bekenntnis, Artikel 2: Von der Erbsünde:

„Hierneben werden verworfen die Pelagianer und andere, so die Erbsünde nicht für Sünde haben, [und] damit die Natur fromm machen durch natürliche Kräfte, zu Schmach dem Leiden und Verdienst Christi.

Denn das dem Willen Gottes – dass wir uns ganz auf ihn werfen und ihm vertrauen sollen – entgegenstehende Grundbedürfnis all dieser Lehren ist es, dass ich doch selbst etwas tun möchte. Ja, Christi Leiden für mich mag schön und gut sein, doch ich, ich bin der, der es akzeptieren muss, der sich verbessern kann, der selbst Gutes tun kann. Am Ende wäre es ohne mich doch nicht gegangen. Am Ende kann ich wenigstens das für mich in Anspruch nehmen: ich habe geglaubt. Doch „Wo bleibt nun das Rühmen? Es ist ausgeschlossen. Durch welches Gesetz? Durch das Gesetz der Werke? Nein, sondern durch das Gesetz des Glaubens.“ (Röm. 3,27).

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