Essgewohnheiten – unsere Serie zur Abendmahlsgemeinschaft – 6) Die Abendmahlslehre in der Konkordienformel Teil 2.1: Über die Gegenwart Christi im Abendmahl

Anmerkung: Der heutige Beitrag schließt an diesen vorausgegangenen Beitrag an, welcher die Probleme, die bereits vor reichlich vierhundert Jahren in der Konkordienformel behandelt wurden und in der modernen Ökumene erfolgreich als Lösung verkauft wurden bzw. heute noch werden, benennt.

Einleitung

Der VII. Artikel der Konkordienformel versteht sich als Auslegung und Verteidigung der Confessio Augustana invariata von 1530. Er wehrt sich gegen diejenigen, die unter dem evangelisch-lutherischen Namen „wider ihr Gewissen“, also ohne der Wahrheit die Ehre zu geben, die Augsburgische Konfession gegen ihren Wortlaut und ihre Absicht, also verkehrt, deuten.

Die Verkehrung des Bekenntnisses liegt in der Behauptung, daß CA X mit der Lehre der Sakramentsschwärmer, also der Abendmahlslehre Zwinglis, Calvins, des Heidelberger Katechismus oder der Confessio Helvetica Posterior (1562), „ganz übereinstimme“.

Damit richtet sich die Konkordienformel gegen eine ähnliche Front, wie sie in der sog. Leuenberger Konkordie von 1973 wieder aufgetaucht ist.

B) Die Lehre

Gegenüber diesem Drehen und Wenden der Worte und ihrer je nach Belieben vollzogenen Umdeutung entfaltet die Konkordienformel aufgrund der Heiligen Schrift und in Übereinstimmung mit den Kirchenvätern und den vorausgegangenen Lutherischen Bekenntnisschriften die Lehre vom Heiligen Abendmahl. Dabei stellt sie die Lehre vom Heiligen Abendmahl absichtlich nicht vollständig dar, sondern nur soweit, als es in ihrer Lage notwendig schien. Die eschatologische Seite des Abendmahls z.B. war nach Luthers Tod nicht umstritten und ist daher im Bergischen Buch zwar enthalten, aber nicht entfaltet worden.

F[ormula] C[oncordiae] VII bezieht sich vornehmlich auf drei Seiten der Abendmahlslehre, nämlich auf die Gegenwart Christi im Abendmahl [darum geht es im folgenden Beitrag], auf die geistliche und mündliche [Gen-]ießung des Heiligen Abendmahls und auf die Konsekration [diese beiden Teile werden später zur Sprache kommen].

I. Die Gegenwart Christi im Abendmahl.

  1. Die wahre Gegenwart des Leibes Christi im Abendmahl.

Die wahre, d.h. wirkliche, reale Gegenwart (Realpräsenz) des Leibes und Blutes Christi im Heiligen Abendmahl ist schon in den vorausgegangenen lutherischen Bekenntnisschriften bekannt und begründet worden.

Das Kleine Bekenntnis von 1544, das Luther nach der Wittenberger Konkordie, nach der Confessio Augustana variata und nach dem Reformationsversuch des Kölner Erzbischofs Hermann von Wied geschrieben hat, zeigt, daß Luther „die rechte eigentliche Meinung der Augsburgischen Konfession vor anderen“, d.h. besser als andere, z.B. Bucer, kenne.

Die Wittenberger Konkordie von 1536, die ja mit der CA invariata und deren Apologie ausdrücklich verbunden war […], lehrte vom Sakrament des Altars, „daß auch den Unwürdigen wahrhaftig dargereicht werde der Leib und das Blut Christi“. – Das Luther das im Sinne der gottlosen [Gen]ießung (manducatio impiorum) verstanden hat, zeigen die Schmalkaldischen Artikel von 1537 […]. Mit diesen Artikeln hat Luther den Sakramentierern, die die Wittenberger Konkordie zu ihrem Vorteil mißdeuteten, „alle Ausflucht und Schlupflöcher“ verstopft.

Die Lehre dieser Schwärmer wird auch schon von Cyrill von Alexandria, dem Gegner des Nestorius (um 431 n.Chr.), und von der griechischen und römischen Kirche verworfen. […]

 

2. Die sakramentale Union

Das Bekenntnis von der wahren Gegenwart des Leibes und Blutes Christi im Heiligen Abendmahl wird durch das Theologumenon von der sakramentalen Einigung erläutert, mit der persönlichen Vereinigung (unio personalis) der beiden Naturen in Christus begründet und wirkt sich in dem zweierlei Essen des Fleisches Christi nach dem Neuen Testament aus.

Was versteht die Konkordienformel unter der sakramentlichen Einigung? Es geht hier um die Vereinigung des Leibes Christi mit dem Brot und des Blutes Christi mit dem Wein. Die Bergischen Väter grenzen diese sakramentale Vereinigung nach zwei Seiten ab:

a) Gegen die römische Lehre von der Wandlung:

Die Ausdrücke „in, mit und unter“ verwerfen die papistische Transsubstantiationslehre. Von einer Verwandlung des Brotes und Weines in LEib und Blut Christi kann ebensowenig die Rede sein wie von einer Verwandlung Christi aus einem Menschen in Gottes Sohn. – Die sakramentliche (Ver-)Einigung zeigt ihre Schriftgemäßheit dadurch, daß sie der persönlichen Vereinigung der beiden Naturen in Christus entspricht.

Darauf weist nicht nur das biblische EST hin, sondern auch die Lehre der Kirchenväter Justin, Cyprian, Augustin, Leo I., Gelasius I., Chrysostomus u.a.m.

So betont die Konkordienformel in ihrer Abendmahlslehre die Schriftgemäßheit und die Kontinuität der Kirchenlehre.

b) Gegen die Deutelei der Sakramentierer:

Der Ausdruck „sakramentliche Vereinigung“ begegnet schon in der Wittenberger Konkordie von 1536. Er setzt voraus, was später die Epitome sagt: „Wir glauben, lehren und bekennen, daß die Worte des Testaments Christi nicht anders zu verstehen sind, als sie nach dem Buchstaben lauten.“ Damit wird gesagt: Die Einsetzungsworte sind „nicht figürliche, verblümte Rede oder Deutelei“, also nicht eine abgeleitete Benennung, sondern, wie Luther im Großen Bekenntnis sagte, praedicatio identica oder, wie die Konkordienformel sagt, praedicatio inusitata, also eine ungewöhnliche, nicht anderswoher übernommene, sondern eine ursprüngliche und analogielose Redeweise, so wie Jesus Christus selbst unverwechselbar und unaustauschbar, also ohne Analogie ist. Die Apologia Formulae Concordiae (1583) begründet den Ausdruck inusitata: ‚Weil in den gewöhnlichen (gebräuchlichen) Sprachen kein Beispiel gefunden wurde, das sich mit solcher Rede Christi durchaus vergleiche‘; ‚diese Art zu reden könne sakramentlich, einzigartig, ungewöhnlich oder, wie Luther sagt, synecdochia genannt werden‘.

Mit dieser Betonung des Ursprünglichen, Unauswechselbaren haben Luther und ihm nachfolgend die Bergischen Väter die Abendmahlslehre auf die Bibel gegründet und das unbegreifliche Geheimnis und Wunder dieses Sakraments gewahrt. Alles kommt hier auf Christi Wort und Willen an.

 

3. Die Konsekration:

Das Gewicht der Einsetzungsworte wird daran deutlich, daß Christus selbst sie spricht. Im Glauben an Ihn wollen sie gehört sein. Es geht nicht an, Seine Worte umzudeuten, „wie es unserer Vernunft gemäß scheint, sondern [es gilt, sie] wie sie lauten, anzunehmen“.  – Abraham disputierte nicht, sondern glaubte Gottes Wort einfältig. „Also sollen wir auch“. Dazu helfen uns auch exegetische Beobachtungen.

Im Neuen Testament zeigen alle Umstände der Abendmahlseinsetzung, daß Christi Worte im eigentlichen Sinne zu verstehen sind [und] nicht als Metapher, Bildwort oder Gleichnis, z.B. daß der Befehl bei Tisch erfolgt und von rechtem, natürlichem Brot und Wein, auch von mündlichem Essen und Trinken und „von Seinem wahren, wesentlichen Leib, den  Er für uns in den Tod gegeben,“ handelt. – Alle drei Evangelisten und St. Paulus wiederholen Christi Wort: „Das ist Mein Leib“, und zwar „ohne alle Deutung und Änderung“. So ist auch der Satz: „Dieser Kelch ist das Neue Testament in meinem Blut“ (Luk 22, 1. Kor 11) so zu verstehen, wie die Worte bei Matthäus und Markus lauten: „Das (nämlich, was ihr aus dem Kelch mündlich trinket), ist Mein Blut des Neuen Testaments“. – Auch 1. Kor 10, „die Gemeinschaft des Leibes Christi“ zeugt von „der wahren, wesentlichen Gegenwärtigkeit und Austeilung des Leibs und Bluts Christi im Abendmahl“. Davon sagt Apologie X: So muß Paulus „ja nicht von geistlicher, sondern von sakramentlicher oder mündlicher [Gen]ießung  des Leibes Christi reden, die den frommen und den gottlosen Christen gemeinsam ist“. Ebenso lehrt Luther über 1. Kor 10,16.

Zusammenfassung: „Bei dieser einfältigen gegründeten Erklärung dieses herrlichen Zeugnisses 1. Kor 10, 16 bleiben wir einträchtiglich“. – Damit wird die neue Umdeutung abgelehnt, als wäre das Abendmahl allein durch geistliche [Gen]ießung Mittel (medium) zur Vereinigung mit Christus und der Kirche. Hier gehört die mündliche [Gen]ießung, die in der Leuenberger Konkordie ausgelassen wurde, notwendig zur Kirchengemeinschaft. – Die Gottlosen versündigen sich nicht nur am Geiste, sondern nach 1. Kor 11, 27 am Leib und Blut Christi […].

Alle Ausführungen der Konkordienformel über die Gegenwart Christi im Abendmahl zeigen, daß es den Bergischen Vätern wie Luther um das geht, was Heinrich Bornkamm […] Luthers „Wirklichkeitsglauben“ genannt hat. Gott ist ihnen nicht „ein gemalt Männlein“, nicht ein von Menschen entworfenes Gottesbild, nicht eine von Philosophen erdachte Gottesidee, das Abendmahl nicht eine didaktische Bemühung oder Methode. Es geht um den „lebendigen Gott“ der Bibel, die allerwirklichste Wirklichkeit, wirklicher als alles, was wir mit unseren Sinnen erfassen oder mit unserer Vernunft begreifen können. Daher hat sich Luther und haben sich die Bergischen Väter in der Abendmahlslehre mit Leib und Seele eingesetzt. Die Unionisten der letzten 400 Jahre haben das immer mißverstanden.

So erläutert die Konkordienformel die Aussage der vorausgegangenen lutherischen Bekenntnisschriften über die Gegenwart des Leibes und des Blutes Christi im Abendmahl.

 

Aus: Günther Schlichting, Die Abendmahlslehre der Konkordienformel (1980), In: Ders.: Der Schatz im Acker. Theologica et Ratisbonensia. Fürth 1986, S. 171-174.

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