Gerade das Jubiläumsjahr 2017 hat es gezeigt: Spricht die lutherische Kirche von ihren Wurzeln, so spricht sie gern von einer Person, nämlich Martin Luther. Egal, ob theologischer Vortrag, Gemeindepredigt oder Ansprache beim Verein jungebliebener Altgewordener: Ein Satz von den vielen, die von Luther gesagt worden sind (oder gern auch nur sein sollen) macht sich immer gut. Ein Gedanke, von Luther formuliert, ist geradezu Ausdruck einer auf ihre Traditionen bedachten Kirche, einer „lutherischen Kirche“ eben. Und wenn es darum geht, was diese Kirche ausmacht, so fangen wir am besten mit dem Thesenanschlag an, machen weiter bei den Lebensstationen Luthers (die Hochzeit bitte nicht vergessen, das macht uns netter) und dann machen wir von seinem Tod aus am besten gewaltige Sprünge bis zur Gegenwart, wo wir dann etwas über die Internationalität der Lutherischen Kirche heute formulieren. Nur ein Problem bleibt dabei: Anders als viel zu oft suggeriert, bezieht sich die lutherische Kirche bei ihrer Selbstdefinition gar nicht auf die Person Luthers. Schauen wir ganz einfach in die geltenden Verfassungen, so heißt es für die VELKD – die große lutherische Kirche, in der die lutherischen Landeskirchen zusammengefasst sind – (Art. 1, 1):
Die Grundlage der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche ist das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift Alten und Neuen Testaments gegeben und in den Bekenntnisschriften der Evangelisch-Lutherischen Kirche, vornehmlich in der ungeänderten Augsburgischen Konfession von 1530 und im Kleinen Katechismus Martin Luthers bezeugt ist.
(Über den zu offensichtlichen Versuch, mithilfe des Wortes „vornehmlich“ offenbar unangenehme Texte aus der Wahrnehmung zu verdrängen, haben wir ganz grundsätzlich schon ein paar Worte verloren.)
Die SELK, eine nicht der VELKD und EKD zugehörige lutherische Kirche[1], drückt das Ganze noch etwas klarer formuliert in ihrer Grundordnung so aus (Art. 1, 2):
Sie ist gebunden an die Heilige Schrift Alten und Neuen Testaments als an das unfehlbare Wort Gottes, nach dem alle Lehren und Lehrer der Kirche beurteilt werden sollen. Sie bindet sich daher an die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche, weil in ihnen die schriftgemäße Lehre bezeugt ist, nämlich an die drei ökumenischen Symbole (das Apostolische, das Nicänische und das Athanasianische Bekenntnis), an die ungeänderte Augsburgische Konfession und ihre Apologie, die Schmalkaldischen Artikel, den Kleinen und Großen Katechismus Luthers und die Konkordienformel.
Keine dieser Kirchen (im Falle der Mitgliedskirchen der VELKD auch diese) – bezieht sich also in ihrer verfassenden Selbstdefinition auf Martin Luther. Stattdessen sind es zwei Dinge, die genannt werden: Schrift und Bekenntnis. Das klingt zum einen simpel, zum anderen nicht neu. Schrift und Bekenntnis, das führt heute so ziemlich jeder im Munde. Aber was ist hier damit gemeint? Jedenfalls nicht eine beliebige moralische Meinung, die ich mir aufgrund kultureller Einflüsse gebildet habe. Schrift und Bekenntnis bezieht sich auf den engen Zusammenhang von Heiliger Schrift und – in diesem Falle spezifisch lutherischem[2] – Bekenntnis, wie er im Bild der normierenden Norm und normierten Norm in der Konkordienformel beschrieben wird. Die Schrift als normierende Norm ist Grundlage aller Lehre. Die Bekenntnisschriften – und zwar die, die im Konkordienbuch zusammengestellt sind – sind von der Schrift normierte Norm, weil sie dem Inhalt der Schrift entsprechen. Was also in diesem Konkordienbuch steht (den Inhalt zählt die Grundordnung der SELK ja auf), das ist entscheidend.
Das war auch zu den ersten Hochzeiten des Begriffs (Schrift und Bekenntnis) der Fall. Walter Künneth schreibt 1947 (Der große Abfall, S. 232): „Der Bekenntnisbewegung war aber vom ersten Augenblick klar, dass in dieser Kampfsituation nicht ein allgemeines Sichberufen auf das Schriftzeugnis genügen konnte, da die Schrift oft mißbraucht und verschiedener, auch häretischer Auslegung ausgesetzt war. Als klare Richtschnur und sicherer Wegweiser in das Herz der Heiligen Schrift aber boten sich die Bekenntnisse der Reformation. […] Die in der bekennenden Kirche üblich gewordene Berufung auf Schrift und Bekenntnis meint also das durch die reformatorische Auslegung bestimmte Schriftverständnis, das aller schwarmgeistigen Willkür zum Trotz die Botschaft von Christus, von der sola gratia und sola fides zur Mitte hatte.“
Kein inhaltlicher Punkt ist also für die Lehre der Kirche entscheidend, weil man ein dementsprechendes Zitat Luthers in einer Tischrede oder in „An den christlichen Adel deutscher Nation” finden kann. Denn die lutherische Kirche vergöttert keinen Menschen. Sicher sind viele seiner Aussagen wertvolle Ideen und grundsätzlich wichtige Gedanken. Über sie darf auch nachgedacht werden. Aber sie sind nicht das Maß der Dinge und er selbst hätte es auch nie so gesehen. In der Vorrede zur Gesamtausgabe seiner Schriften 1545 formuliert er davon, dass sie alle verbrannt werden sollten und unwichtig seien bis auf den Katechismus und die Schrift „De servo arbitrio“ – „Vom unfreien Willen“. Nun ist diese Rede ganz klar als rhetorischer Stil einzuordnen. Ähnliche Aussagen finden wir auch bei anderen Menschen der Zeit. Und man sollte den Kontext nicht übersehen: Luther schreibt eine Vorrede für eine Ausgabe seiner Schriften. Wäre er wirklich der Ansicht gewesen, dass diese nicht weiter veröffentlicht und gelesen werden sollten, hätte er konsequenterweise eine solche Gesamtausgabe nicht mit einem Vorwort beglücken sollen. Fazit: Natürlich darf, kann und wird man mit Gewinn verschiedenste Lutherschriften lesen. Ob sie einen theologischen Wert haben, entscheidet sich aber nicht daran, ob „Luther“ auf ihrem Titelblatt steht, sondern, wie sie zu den Bekenntnisschriften stehen. Will man also kurz und bündig wissen, was lutherisch ist, so lese man einfach im Bekenntnis nach (samt unserer Empfehlung, doch einmal über folgende Zeilen als Grundbekenntnis einer Gemeinde nachzudenken):
1. Wir glauben, lehren und bekennen, daß die einige Regel und Richtschnur, nach welcher zugleich alle Lehren und Lehrer gerichtet und geurteilt werden sollen, sind allein die prophetischen und apostolischen Schriften Alten und Neuen Testaments; wie geschrieben steht: „Dein Wort ist meines Fußes Leuchte und ein Licht auf meinem Wege“, Ps. 119. Und St. Paulus: „Wenn ein Engel vom Himmel käme und predigte anders, der soll verflucht sein“, Gal. 1.
Andere Schriften aber der alten oder neuen Lehrer, wie sie Namen haben, sollen der Heiligen Schrift nicht gleichgehalten, sondern alle zumal miteinander derselben unterworfen und anders oder weiter nicht angenommen werden denn als Zeugen, welcher Gestalt nach der Apostel Zeit und an welchen Orten solche Lehre der Propheten und Apostel erhalten worden.
2. Und nachdem gleich nach der Apostel Zeit, auch noch bei ihrem Leben, falsche Lehrer und Ketzer eingerissen, und wider dieselben in der ersten Kirche Symbola, das ist, kurze, runde Bekenntnisse, gestellt, welche für den einhelligen, allgemeinen christlichen Glauben und Bekenntnis der rechtgläubigen und wahrhaftigen Kirche gehalten, als nämlich das Symbolum Apostolicum, Symbolum Nicaenum und Symbolum Athanasii; bekennen wir uns zu denselben und verwerfen hiermit alle Ketzereien und Lehren, so denselben zuwider in die Kirche Gottes eingeführt worden sind.
3. Soviel aber die Trennung in Glaubenssachen belangt, zu unsern Zeiten eingefallen, halten wir für den einhelligen Konsens und Erklärung unsers christlichen Glaubens und Bekenntnisses, besonders wider des Papsttums und dessen falschen Gottesdienst, Abgötterei, Aberglauben und [wider] andere Sekten, als dieser Zeit [unser Symbolum], die erste, ungeänderte Augsburgische Konfessions Kaiser Karolo V. zu Augsburg Anno [15]30 usw. in der großen Reichsversammlung ubergeben, samt derselben Apologie und Artikeln, [so] zu Schmalkalden Anno [15]37 gestellt und von den vornehmsten Theologen damals unterschrieben worden.
Und weil solche Sachen auch den gemeinen Laien und derselben Seelen Seligkeit betreffen, bekennen wir uns auch zu dem Kleinen und Großen Katechismo Doktor Luthers, wie solche beide Katechismi in [den Luther-Werkausgaben] verfaßt, als zu der Laienbibel, darin alles begriffen, was in Heiliger Schrift weitläufig gehandelt und einem Christenmenschen zu seiner Seligkeit zu wissen vonnöten ist.
Nach dieser Anleitung, wie oben vermeldet, sollen alle Lehren angestellt, und was derselben zuwider, als unsers Glaubens einhelliger Erklärung entgegen, verworfen und verdammt werden.
Solchergestalt wird der Unterschied zwischen der Heiligen Schrift Alten und Neuen Testaments und allen andern Schriften erhalten, und bleibt allein die Heilige Schrift der einige Richter, Regel und Richtschnur, nach welcher als dem einigen Probierstein sollen und müssen alle Lehren erkannt und geurteilt werden, ob sie gut oder bös, recht oder unrecht seien.
Die andern Symbola aber und angezogenen Schriften sind nicht Richter wie die Heilige Schrift, sondern allein Zeugnis und Erklärung des Glaubens, wie jederzeit die Heilige Schrift in streitigen Artikeln in der Kirche Gottes von den damals Lebenden verstanden und ausgelegt und derselben widerwärtige Lehre verworfen und verdammt worden.
Bildrechte: Creative commons Licence © The Trustees of the British Museum.
[1] Neben ihr gibt es noch die ELFK und einige unabhängige lutherische Einzelgemeinden
[2] Die ersten Bekenntnisse – außerschriftliche Zusammenfassungen des Lehrinhaltes der Schrift bzw. des Glaubensinhaltes der Kirche – sind die altkirchlichen, die Teil der lutherischen Bekenntnisschriften sind. Natürlich gibt es auch klassische reformierte Bekenntnisse (z.B. Heidelberger Katechismus, Westminster Catechism).